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27.07.2010 - Frank Löper |
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Auszahlung der Pauschalförderung noch bis 14. August |
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Bisher wurden vom VereinsServiceCenter des LSB Sachsen-Anhalt im Rahmen der Pauschalförderung der Sportarbeit an 1.848 Sportvereine insgesamt 2.031.817,50 Euro ausgezahlt. Die Auszahlung der Vereinspauschale ist nur möglich, wenn ein Exemplar des unterschriebenen Weiterleitungsvertrages bis zum 14. August 2010 (Posteingang) im Vereinsservicecenter vorliegt.
Am 14. Juni 2010 wurden die Weiterleitungsverträge an insgesamt 2.560 Vereine versandt. Bisher (Stand: 27. Juli 2010) haben 1.848 Vereine die Fördermittel per unterschriebenem Weiterleitungsvertrag abgerufen. Insgesamt konnten somit 2.031.817,50 Euro an die Vereine ausgezahlt werden. Der LSB Sachsen-Anhalt möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass laut §12 (7) des Weiterleitungsvertrages die unterschriebenen Exemplare von den Vereinen bis zum 14. August 2010 (Posteingangsstempel beim LSB) an das VereinsServiceCenter im LSB zurückgesandt werden müssen. Nach dem 14. August 2010 eingehende Verträge können nicht mehr bearbeitet werden. Die von den Vereinen bis dahin nicht abgeforderte Fördermittel müssen vom LSB an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt zurückgezahlt werden. Die in diesem Jahr bewilligte Summe zur Förderung der Sportarbeit in den Vereinen in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro ist die bisher höchste Summe zur Vereinsförderung seit Bestehen des LSB Sachsen-Anhalt. Der LSB hat sich zusammen mit den Kreis- und Stadtsportbünden dafür stark gemacht, dass die Gelder, die für die Sportarbeit in den Vereinen gebraucht werden, auch an die Vereine ausgezahlt werden können. Deshalb noch einmal die Bitte an alle Vereine, die beantragten Mittel aus der Pauschalförderung mit dem unterschriebenen Weiterleitungsvertrag beim LSB abzufordern, damit möglichst die gesamte Fördersumme an die Sportbasis ausgezahlt werden kann.
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